Kleingedrucktes (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs aktualisiert 21.04.2023
I. AGBs Allgemeines
Die LED Werkstatt GmbH, nachfolgend LW genannt, leistet nur aufgrund schriftlicher Verträge.
Die Online Shop-Preise sind nur bei Online-Bestellung und Vorkasse gültig. Wir behalten uns vor, für Angebote, Bestellungserfassung, sowie andere Zahlungskonditionen unsere Aufwendungen zu verrechnen. Angebote können über den Warenkorb im Shop eigenständig erstellt werden.
Schriftliche Angebote haben 30 Tage Gültigkeit. LW behält sich jedoch Preisanpassungen vor, wenn die Rohstoffpreise > 5 % ansteigen. Alle Preise sind in Schweizer Franken aufgeführt (CHF). Schriftliche Angebote in Fremdwährungen sind bei Devisenschwankungen grösser 3 % jeweils anzupassen.
Wichtig:
Bestellbedingungen des Kunden, die mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind für die LW unverbindlich, auch wenn die LW den Bestellbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Die LW behält sich an allen von ihr, in Zusammenhang mit einem Angebot erstellten Unterlagen, insbesondere an technischen Zeichnungen und CAD-Daten, das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen Dritten ohne schriftliche Genehmigung der LW nicht zugänglich gemacht werden.
- Die LW behält sich an allen von ihr, in Zusammenhang mit einem Angebot erstellten Unterlagen, insbesondere an technischen Zeichnungen und CAD-Daten, das Eigentums- und Urheberrecht bis zur vollendeten Entgeltung vor.
- Die LW und der Kunde wahren Verschwiegenheit gegenüber Dritten über das, was ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrages als vertraulich bekannt gegeben wird.
- Die LW ist berechtigt, die Arbeiten für einen Auftrag zu unterbrechen oder einzustellen wenn:
a) der Kunde die vereinbarte Vergütung trotz Fälligkeit und Mahnung in angemessener Frist ganz oder teilweise nicht zahlt.
b) der Kunde wesentliche, von ihm übernommene oder ihm obliegende Pflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt.
c) die LW erkennt, dass von den vom Kunden eingebrachten Gegenständen konkrete Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen.
In diesen Fällen erstattet der Kunde die der LW aus der Unterbrechung oder Einstellung der Arbeit entstandenen Aufwendungen und Schäden.
- Vertragsrechte des Kunden sind ohne schriftliche Zustimmung der LW weder übertragbar noch abtretbar.
II. AGBs Leistungszeitraum
- Voraussetzung für die Einhaltung der vereinbarten Termine ist, dass der Kunde alle Verpflichtungen, die ihm zur Terminsicherung obliegen, rechtzeitig erfüllt.
- Ist die Nichteinhaltung der Leistungstermine nachweislich auf Fälle höherer Gewalt oder sonstige von der LW nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so ist die LW berechtigt, die Arbeiten aufzuschieben oder notfalls ganz oder teilweise einzustellen.
III. AGBs Erfüllung
- Die LW wird die von ihr übernommenen Leistungsverpflichtungen nach bestem Wissen und Können sowie nach den anerkannten Regeln der Technik erfüllen.
- Die vertraglich geschuldete Leistung ist mit der Ablieferung des Berichtes über das Ergebnis der Versuche, der Prüfungen, der Studien oder der Übergabe des Werkes erfüllt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Erfüllungsort ist in jedem Fall der Sitz von LW
IV. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat gemäss AGBs der LW die Informationen, Gegenstände und Unterlagen zu liefern, die zur sach- und fachgerechten Ausführung erforderlich sind. Der Kunde hat ferner die LW auf besondere Risiken hinzuweisen, die ihr oder ihren Mitarbeitern aufgrund einer Beschaffenheit seiner Sachen oder Gegenstände entstehen können.
V. Vergütung, Zahlung
- Die Preise verstehen sich in CHF (exkl. MWSt.) und ab Werk/ex work (Incoterms, 1990).
- Die Vergütung für die Leistungen/Teilleistungen der LW wird nach erbrachter Leistung monatlich, quartalsweise oder gemäss vereinbartem Zahlungsplan in Rechnung gestellt und ist 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug bei der LW zur Zahlung fällig. Für Produkte im Online-Shop gilt Vorkasse bei Bestellung, Ausnahmen werden jeweils in Absprache vereinbart. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behält sich die LW die Berechnung von Verzugszinsen im handelsüblichen Rahmen vor. Bei nicht Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen, erlischt jeglicher Anspruch auf Preisreduktionen und Rabatte, es gelten die normalen Produktpreise und Lieferbedingungen gemäss unserem Webshop.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von der LW nicht anerkannten Gegenansprüchen ist nicht gestattet.
- Die Ware bzw. Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der LW. Die Lieferantin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen.
- Folgende Mahnkosten werden bei Zahlungsverzug erhoben: 1. Mahnung = 25.00 CHF; 2. Mahnung = 50.00 CHF; 3. Mahnung = 75.00 CHF. Zusätzlich werden Verzugszinsen von 4.5% p.a. der Mahnsumme erhoben.
VI. Gewährleistung bei Werk- und Kaufverträgen
- Lieferungen werden mittels Spedition, der Post oder Persönlich durch LW überbracht. In Jedem Fall gilt Lieferung Bordsteinkante. Für Montagen oder Aufstellung am Bestimmungsort werden unsere Aufwendungen verrechnet.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar nach deren Eintreffen, bzw. Übergabe zu prüfen. Allfällige Mängel sind der LW unverzüglich, spätestens aber acht Tage nach Erhalt der Lieferung zu melden. Bei nicht rechtzeitiger Prüfung, bzw. Mängelrüge erlischt jeglicher Garantie- und sonstige Anspruch des Käufers. Transportschäden müssen direkt bei der Warenannahme dem Überbringer gemeldet werden. Der Überbringer hat den Transportschaden schriftlich zu bestätigen, anderenfalls erlischt jeglicher Anspruch auf Entschädigung.
- Für Fehler im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leistet die LW Gewähr für die Dauer von drei Monaten vom Tage der Übersendung oder Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden.
- Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird die LW nach ihrer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder nachbessern. Der Kunde hat der LW Beanstandungen unverzüglich, schriftlich mit (ausführlicher) Begründung mitzuteilen.
- Dem Kunden ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) vorbehalten, wenn die LW eine ihr gesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn der Leistungsgegenstand vom Kunden oder Dritten verändert wird. Dies gilt auch, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte versucht, Mängel ohne Zustimmung der LW zu beseitigen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Montage und Demontage, sowie anfallende Transportkosten in unsere Werkstatt. Diese sind vom Kunden zu tragen.
VII. Gefahr, Haftung
- Eine Haftung der LW für Schäden, einschliesslich Folgeschäden, die sich aus oder infolge der Verwertung der von der LW erbrachten Leistungen ergeben, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Für Schäden an auftragsbezogenen Gegenständen oder sonstigen Sachen, die der LW übergeben wurden, haftet die LW nur, soweit solche Schäden von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
- Für Schäden, die sich als Folge von Fehlleistungen elektronischer Anlagen, Rechner, Messgeräte u.ä. ergeben, oder die ihre Ursache in fehlerhafter Bedienung oder Programmierung haben, haftet die LW nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Folgeschäden werden, soweit gesetzlich zulässig, nicht ersetzt. Die Pflicht der LW, EDV-Leistungen nach bestem Wissen und Können zu erbringen, bleibt hiervon unberührt.
- Für Schäden sonstiger Art und hierauf gerichtete Ansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund, haftet die LW, soweit gesetzlich zulässig, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie der Höhe nach höchstens bis zur vereinbarten Vertragssumme.
- Mit Versand bzw. Übergabe der Lieferung gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Die LW trägt in keinem Fall das Versandrisiko. Dieses geht zu Lasten des Kunden oder des Lieferanten.
VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Sämtliche Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit der Wiener Konvention über den Internationalen Warenkauf (WKR/CISG) ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der LED Werkstatt GmbH. Die Lieferantin ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnort bzw. Sitz zu belangen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil des Angebotes und werden mit der Bestellung akzeptiert.
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