12. August 2026
EU-Verpackungsvorschriften (PPWR) lohnt sich nicht für uns Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt nicht direkt in der Schweiz, betrifft aber Schweizer Unternehmen massiv, sobald sie Waren in die EU exportieren, als Zulieferer für den EU-Markt agieren oder Konformitätsdokumente und Rezyklatquoten einhalten müssen. Die Verordnung wird ab dem 12. August 2026 EU-weit verbindlich angewendet. Da diese PPWR Verordnung unser Unternehmen direkt betrifft und wir für jedes Land entsprechende
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