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Weniger Lichtverschmutzung dank LED Technologie
Lichtverschmutzung
Künstliches Licht und die damit verbundene Lichtverschmutzung beeinflusst den Organismus, das Verhalten und die Psyche von Mensch und Tier. So beruht ein Teil unserer Hormonproduktion auf dem tageszeitlichen Wechsel von Licht und Dunkelheit.
Viele Stimmen belächeln diese Erkenntnisse, jedoch liegt es nahe, dass moderne Zivilisationserkrankungen wie Burnout, Herzkreislauf-Erkrankungen und viele andere Beschwerden auf Stressfaktoren zurück zu führen sind. Über den Einfluss von Lichtverschmutzung liegen uns bis heute keine genauen Informationen vor, jedoch scheint es naheliegend, dass Lichtverschmutzung in der modernen Zivilisation eine wichtige Rolle spielt und die Erholungsphasen der Menschen durch künstliches Licht negativ beeinflusst werden.
Wenn der Hell-Dunkel-Rhythmus über längere Zeit gestört wird, wird der Mensch krank und nachtaktive Tiere verändern ihr Verhalten. Pflanzen blühen früher als üblich und können so dem Frost zum Opfer fallen. Ausserdem verpufft alles Licht, das in die Atmosphäre und den Weltraum abgestrahlt wird, ungenutzt und verursacht unnötige Energiebelastungen und Kosten.
Die Öffentlichkeit wie auch jeder Einzelne sind gefordert Licht sinnvoll und geziehlt einzusetzten. Inteligente Schaltungen und Beleuchtungen mit geringem Streulicht können die Lichtverschmutzung sowie den Energiebedarf stark reduzieren. Durch LED Leuchten kann Licht geziehlt eingesetz werden und nur den gewünschten Bereich ausleuchten.
So sind auch unsere Leuchtreklamen mit LED Technik ausgestattet und verursachen ein minimales Streulicht. Dämmerungsschalter in Verbindung mit Zeitschaltuhren lassen so Ihre Leuchtreklame oder Ihre Aussenleuchte optimal steuern. Geringe Energiekosten, Umweltfreundliche Technologieen und minimale Lichtverschmutzung ist unser Ziel.
Wir versuchen wirtschaftliche Anforderungen nach Leuchtreklamen ögologisch und ökonomisch optimal Umzusetzten und so der Umwelt wie auch unseren Kunden gerecht zu werden. Für den öffentlichen Raum bieten wir LED Strassenleuchten und Aussenleuchten mit unterschiedlichen Optiken an, zur geziehlten Ausleuchtung einer Nutzfläche, einer Strasse oder einer Begegnungszone. Im Vordergrund steht für uns die Energieeffizienz, geringe Kosten und optimale Beleuchtung ohne unnötiges Streulicht. Fragen Sie uns an wir beraten Sie gerne.
Richtig beleuchten (nach sia Norm 491)
Die sia Norm 491 hat den Zweck zur «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum». Sie soll den Anteil der unerwünschten Lichtemissionen am Gesamtlichtstrom reduzieren, damit Natur und Mensch unbehelligt sind durch allenfalls schädliche Auswirkungen von Lichtverschmutzung.
Folgende Regeln solten Sie beachten.
Fragen Sie sich grundsätzlich bei jeder Beleuchtung im Aussenraum, ob diese tatsächlich notwendig ist.
Beleuchten Sie von oben nach unten. So vermeiden Sie, dass Licht in die Atmosphäre abstrahlt.
Achten Sie darauf, dass die Lampen abgeschirmt sind. Optimal ist es, wenn der Leuchtkörper nicht sichtbar ist.
Wählen Sie die richtige Beleuchtungsstärke. Und achten Sie darauf, dass die Beleuchtungsart der Situation angepasst ist.
Die wenigsten Lampen müssen die ganze Nacht hindurch brennen. Begrenzen Sie die Beleuchtungsdauer zeitlich sinnvoll.
Obwohl der störende bis schädliche Einluss von nächtlichen Lichtemissionen bekannt ist, haben sie in den letzten Jahren weiter zugenommen.
BEZUG DER NORM
Die Norm SIA 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» (24 Seiten A4, 81 Fr.) erscheint im April und kann bestellt werden unter: distribution@sia.ch.
FACHSEMINAR
«Lichtemissionen – so viel wie nötig, so wenig wie möglich»24. April 2013, Hotel Uto Kulm, Zürich
Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeit (bis 31.3.2013) unter: www.sanu.ch/gemeinwesen
Im April erscheint die neue Norm SIA 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum». Aufbauend auf dem verfassungsmässigen
Vorsorgeprinzip liefert sie eine wichtige Konkretisierungshilfe zur Eindämmung unnötiger Lichtemissionen.
In den vergangenen zehn Jahren hat in der Schweiz eine spürbare Sensibilisierung stattgefunden, was die Eindämmung unnötiger Lichtemissionen (Lichtverschmutzung) betrifft. Bereits 2005 hat der Bund mit der Publikation der Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen
1 die Relevanz des Themas aufgezeigt. Mittlerweile hat sich der Grossteil der Kantone mit unterschiedlichen Strategien der Problematik angenommen, und immer mehr Gemeinden beachten die notwendigen Massnahmen zur Eindämmung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum. Nicht zuletzt hat auch in der Bevölkerung eine Bewusstseinsbildung stattgefunden.
Trotz dieser positiven Entwicklung und vielen erfolgreichen Beleuchtungsprojekten besteht nach wie vor eine Diskrepanz zwischen Wissen und Handeln. Dies dürfte einerseits darauf zurückzuführen sein, dass das mittlerweile vorhandene Angebot von Leuchten mit guter Lichtlenkung ungenügend wahrgenommen wird. Andererseits werden umweltbezogene Kriterien beim Kaufentscheid noch immer nur wenig gewichtet.
NUTZEN UND ANWENDUNG
Die neue Norm SIA 491 Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum ist als Leitlinie zur Unterstützung des gesamten Ablaufs bei Planung, Erstellung, Betrieb und
Überprüfung von Aussenleuchten zu verstehen. Entsprechend richtet sie sich an Eigentümer, Bauherren, Planer, Betreiber sowie Behörden. Ziel der Norm ist es, die Beleuchtung
optimal auf die Bedürfnisse der Menschen abzustimmen – und gleichzeitig die störenden oder schädlichen Auswirkungen durch Lichtemissionen auf Lebewesen und Landschaft zu minimieren. Die Benennung der Zuständigkeiten und die im Dokument gemachten Projektierungsangaben sollen den beteiligten Akteuren den gemeinsamen Weg zu einer nachhaltigen Lichtnutzung im Aussenraum weisen. Entsprechend wurde bei der Bearbeitung grosser Wert darauf gelegt, dass die Norm nicht nur für wenige Spezialisten, sondern für möglichst viele Beteiligte einfach verständlich und nachvollziehbar ist.
AUFBAU UND GRUNDLAGE
Aufbauend auf der üblichen Struktur von SIA-Normen beinhaltet die Norm SIA 491 die Kapitel Geltungsbereich, Verständigung, Projektierung, objektbezogene Massnahmen
und Massnahmen der Gesetzgebenden und Vollzugsbehörden.
Als übergeordnete Grundlage der Norm dient das Vorsorgeprinzip. Heute ein Grundsatz von Verfassungsrang (Art. 74 Abs. 2 Satz 1 BV), besagt dieses, dass Belastungen
oder Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit im Voraus vermieden oder zumindest weitestgehend verringert werden sollen. Im schweizerischen Umweltrecht hat das Vorsorgeprinzip als die zentrale Strategie im Umweltschutzgesetz des Bundes (Art. 1 Abs. USG) eine herausragende Bedeutung. Eine weitere wichtige Rahmenbedingung, nach der sich die Norm richtet, ist die vorsorgliche Emissionsbegrenzung an der Quelle (Art. 11 Abs. 2 USG), die in diesem Fall immer die Leuchte ist.
KEINE REPRESSIVEN VORSCHRIFTEN
Mit Ausnahme der Benennung von Zeiträumen zur Einhaltung der Nachtruhe werden in der Norm bewusst keine Zahlenwerte vorgeschrieben – einerseits, um Widersprüche zu bestehenden Sicherheitsnormen zu vermeiden, andererseits aufgrund der Überzeugung, dass sich nicht alle Umweltprobleme mit repressiven Vorschriften lösen lassen.
Spätere Ergänzungen um Planungsvorgaben, beispielsweise Immissionsgrenzwerte, werden nicht ausgeschlossen. Voraussetzung dafür sind aber gesicherte und akzeptierte Werte hinsichtlich Schädlichkeit und Störung. Ob diese Ergänzungen nötig und sinnvoll sind, müssen die Erfahrungen in der Praxis erst noch zeigen.
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