Brandschutz und Selbstlöschung
Brandschutz Informationen an Recyclingstationen:
All unsere Produkte erfüllen die Brandschutzvorschriften nach DIN 4102 / DIN EN 13501-1.
Gültige Zertifikate gibt es in der Schweiz und auch in der EU keine, auch wenn diese immer wieder von Brandschutzkontroleuren verlangt werden, da es auch keine Prüfnorm gibt.
Entgegen vieler Gerüchte am Markt, hat weder die Schweiz noch die EU, Selbstlöschungsvorschrift bei Abfallbehältern. Es gibt keine anerkannte Norm und auch kein zugelassenes Prüfverfahren. Eine Ausnahme ist Österreich, welche über die IBS «Nationale Zertifikate» als Empfehlung ausstellt. Diese Brandschutz-Zertifikate werden in der Schweiz nicht anerkannt, es gelten die Brandschutzvorschriften der regionalen Feuerpolizei. Auch die deutschen TüV Zertifikate sind niergends Annerkannt, nichtmal in Deutschland. Die zuständige Schweizer-Behörde für Rückfragen ist die VKF in Bern (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Bundesgasse 20, CH-3001 Bern, Tel. +41 (0)31 320 22 22) oder die zuständige Feuerpolizei Ihrer Region. (Stand Sept. 2020)
Bei Brandstiftung mit Brandbeschleuniger, welcher rauchfrei abbrennen, funktioniert die Selbstlöschung bei zertifizierten offenen Abfallbehältern kaum! Das selbe gilt für volle Abfallbehälter, da zu wenig Volumen bleibt, für die Rauchwalze. Die Selbstlöschung ist nur bei starker Rauchentwicklung im Brandherd gewährleistet.
Wir haben eigene Tests an unseren Abfallbehältern gemacht und so unsere Produkte bestmöglich optimiert. Eine 100% Selbstlöschung ist nach unserer Erfahrung durch den Brandschutzrahmen nicht möglich, da es stark auf den brennbaren Inhalt im Behälter ankommt.
Brandschutzzertifizierte Behälter haben unsere internen Tests mit Papier und Kunststoff als brennbares Material nicht bestanden. Die besagte Rauchwalze blieb bei Brandbeschleuniger aus.
Wichtige Brandschutz-Information
Grundsätzlich gilt bei Installation von Abfallbehältern die Fluchtweg-Bestimmung der zuständigen Feuerpolizei. Fluchtwege müssen frei von brennbaren Produkten sein und dürfen den Fluchtweg nicht beeinträchtigen. Unsere Abfallbehälter sind aus Metall und somit nicht brennbar. Die Bautiefe von ca. 40 cm tangiert die Fluchtwege kaum. Durch die eckige Formgebung werden unsere Behälter nicht umgestossen. Runde Behälter können im Brandfall umgeworfen werden und selbständig ins Rollen kommen, was den Fluchtweg erheblich beeinträchtigt. Auch im Strassen- und öffentlichen Verkehr sind runde freistehende Abfallbehälter stehts eine Gefahr, da sie in die Verkehrswege, auf Strassen oder Gleise rollen können.
Behälter mit Fronttüren können den Fluchtweg ebenfalls erheblich beeinträchtigen. Bricht ein Feueralarm während der Entleerung aus und wird die Tür nicht richtig verschlossen, so kann ein Fluchtweg massiv beeinträchtigt werden.
Materialisierung unserer Abfalltrennbehälter
Unsere Abfallbehälter sind aus eloxiertem oder pulverbeschichtetem Aluminium mit einer Glas- oder Edelstahlabdeckung hergestellt. Alu, Glas, Edelstahl sowie alle anderen metallischen Bauteile weisen die Brandschutzklasse A1 auf. Die Beschichtungen und Aufdrucke haben Brandschutzklasse B1. Somit sind unsere Abfallbehälter nicht brennbar. Die meisten unserer Behälter sind durch Metallische Innenbehälter zudem Doppelwandig ausgeführt, so dass der Aussenmantel bei einem Brand nicht heiss wird.
Um eine Rauchbildung zu verhindern oder gar eine Selbstlöschung zu erzielen, empfehlen wir unseren Brandschutzring oder die Einwurfklappe. Diese sind separat erhältlich oder können bei einzelnen Fraktionen nachgerüstet werden. Durch die Einwurfklappe wird der Aufsteigende Rauch im Behälter zurück gehalten, was zum Sauerstoffentzug und somit zur Erstickung des Feuers führt.
Diese Klappen und Brandschutz Ringe sind nicht für all unsere Produkte erhältlich und bedingen teils spezielle Montagepunkte. Fragen Sie uns an, damit wir Sie richtig beraten können.
Der nachrüstbare Brandschutzring funktioniert ähnlich und legt eine Rauchwalze über den Brandherd. So wird der Brand erstickt. Vorbehalten bleibt, wenn schnell brennende Stoffe wie Papier und Kunststoff im Behälter sind, Brandbeschleuniger verwendet werden oder der Behälter überfüllt ist.
Um Ihnen Sicherheit zu bieten:
Um eine ausreichende Sicherheit zu bieten, haben wir optional einen Rauchmelder für den Innenraum vorgesehen, so erklingt ein Warnsignal bei Rauchentwicklung im Innenraum. Anwesende Personen werden gewarnt und können den brennenden Abfallbehälter mit einer Löschdecke, welche seitlich am Behälter angebaut wird, abdecken um den Brandherd zu ersticken.
Definition der Brandschutz Klassen
Der Brandwiderstand eines Bauteils ist Teil des Brandverhaltens eines Stoffes. Er wird an der Dauer, für die ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, bemessen. Die Beweisführung fängt mit einer bestandenen Brandprüfung an. In Zulassungsverfahren von „neuen“ Bauteilen (Systemen ausserhalb der internationalen Kataloge von bewährten Systemen, wie zum Beispiel Teil 4 der deutschen DIN 4102, englischen BS476 oder der kanadischen MBO – NBC) spricht man nach Erlangung einer baurechtlichen Zulassung über eine Brandrate, welche mehr Kriterien beinhalten kann als nur den Widerstand gegen das Feuer. Tauglichkeitsbeweise sind zu erbringen, um sicherzustellen, dass ein Bauteil über lange Zeit im normalen Gebrauch funktionstüchtig ist, bevor es durch einen Brand belastet wird.
Zum Beispiel muss eine Brandschutztür einer festgelegten Anzahl von Öffnungs- uns Schliessvorgängen (in der Regel 200.000 Zyklen) standhalten. Selbst nach langem Gebrauch muss sie immer noch in der Lage sein, dem Feuer stand zuhalten. Funktionen, die ein Bauteil im Brandfall erfüllen muss, können sein: Tragfähigkeit Raumabschluss Wärmeisolation Rauchdichtigkeit
Einteilung der Baustoffe
Die Baustoffe werden nach ihrer Brennbarkeit, dem Brandverhalten in zwei Baustoffklassen gemäss DIN
- A – nicht brennbare Baustoffe
- A1 – ohne organische Bestandteile, Nachweis nicht erforderlich
- A2 – mit organischen Bestandteilen, Nachweis erforderlich (Spezialschaumstoffe, Glaswolle, Spezialträgerplatten, bituminöse Kalksteine).
- B – brennbare Baustoffe
- B1 – schwerentflammbar (Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten, Agglomerat = polymergebundene Kunststeine)
- B2 – normalentflammbar (Weichholz, Silikon, Textilien, Strohballen)
- B3 – leichtentflammbar (Tapeten, Polystyrol)
Hinweise: Verwechslungsgefahr mit der früheren Einteilung brennbarer Flüssigkeiten korrekt bezeichnet Brandklasse gemäss DIN EN 2 eine Klasse von Bränden, bis hin zur Baustoffklasse B1 gelten die Baustoffe als selbst verlöschend. Ab Baustoffklasse B2 unterhält der Brand sich selbst, auch wenn die Brandursache entfällt.