*Auch wenn auf diesen Verpackungen der Hinweis steht, dass sie aus PET hergestellt wurden (vgl. Logo mit Pfeildreieck und Ziffer 01), gehören sie nicht in die PET-Getränkeflaschensammlung. Dies ist für den Konsumenten zum Teil verwirrend, hat aber einen guten Grund: Denn die Verpackungen können aus Qualitäts- und Hygienegründen für die Verwertung als Getränkeflaschen nicht gebraucht werden. Für die Sammlung und die Verwertung der PET-Getränkeflaschen gibt es strenge Vorschriften vom Bundesamt für Gesundheit. Oberstes Ziel ist es dabei, den geschlossenen Flaschenkreislauf zu garantieren; also dass aus gebrauchten Getränkeflaschen wieder neue hergestellt werden.
Bei Salat-, oder Früchteschalen gibt es zudem noch einen anderen Grund: Und zwar handelt es sich dabei um sogenannte Blister-Verpackungen, die oftmals aus Verbundstoffen hergestellt sind, d.h. es werden verschiedene Plastikarten in einer Verpackung gemischt. Oder aber sie haben Barrieren (UV- oder Luftbarrieren), die das Rezyklieren unmöglich machen. Häufig ist auch der Verpackungsinhalt ein Problem. Salatsaucen zum Beispiel stören den Rezyklierungsprozess massiv. Deshalb sortieren die Recyclinganlagen solche Verpackungen immer aus und schlussendlich werden sie verbrannt. Daher werden sie am besten gleich mit dem Haushaltsmüll entsorgt.